Antrag zur Ausstellung einer Indigenat-Karte
Wichtiger Hinweis: Die Ausstellung der Indigenat-Karte ist derzeit ausgesetzt.
Die Indigenat-Karte:
- ... ist eine Urkunde und Lichtbildausweis mit einer beglaubigte Autographie
und Photografie des Autographierenden / Antragstellers. - ... weist den Inhaber als indigenen Deutschen (Eingeborenen)
und Staatsangehörigen in einem deutschen Bundesstaat
gemäß RuStAG vom 22. Juli 1913 [Grundgesetz für die Bundesrepublik
Deutschland Artikel 116 Absatz 1 erster Halbsatz] aus. - ... hat Scheckkartenformat mit einer Größe von 54 mm x 86 mm
- ... hat eine Gültigkeitsdauer von drei Jahren (Stand 03. November 2021).
- ... wird von einem Paßbeauftragten der staatlichen Wahlkommission des
Königlich Sächsischen Gemeindeverbandes ausgestellt / beglaubigt. - ... kann nur an Deutsche ausgestellt werden, die gemäß RuStAG 1913 im
Besitz der Staatsangehörigkeit in einem Bundesstaat gemäß dieser
gesetzlichen Regelung (vorläufiger Staatsangehörigkeitsausweis) sind. - ... wird nach Autographierung durch den Antragsteller und Beglaubigung
durch den Paßbeauftragen, an den Antragsteller ausgehändigt.
Antragsformular zur Ausstellung einer Indigenat-Karte (Die Antragstellung ist derzeit nicht möglich)
Muster der Indigenat-Karte Vorderseite:
Muster der Indigenat-Karte Rückseite:
Mitteilungsblatt zur Indigenat-Karte